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Inklusion

Der Grund für die derzeitige Umsetzung der Inklusion im deutschen Schulsystem ist die am 13. Dezember 2006 in New York verabschiedete Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Durch sie werden die Rechte für Menschen mit Behinderungen von den Vereinten Nationen festgelegt.

Die Konvention ist am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Für das deutsche Bildungssystem von entscheidender Bedeutung ist der Artikel 24, in dem die Rechte für Menschen mit Behinderungen für die Bildung festgelegt werden. Nach Artikel 24 ist die Bunderepublik Deutschland als Vertragsstaat dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten, welches niemanden ausschließt.

Der Begriff „Inklusion“ meint eine Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbst bestimmt an dieser Gesellschaft teilhaben kann. Dies gilt unabhängig vom Geschlecht, dem Alter, der Herkunft, der Religionszugehörigkeit, der Bildungsschicht und von eventuellen körperlichen Einschränkungen oder sonstigen individuellen Merkmalen. In der inklusiven Gesellschaft gibt es keine vordefinierte Normalität, die jedes Mitglied dieser Gesellschaft anzustreben oder zu erfüllen hat. Normal ist allein die Tatsache, dass Unterschiede vorhanden sind. Diese Unterschiede werden als eindeutige Bereicherung aufgefasst und haben keine Auswirkungen auf das selbstverständliche Recht der Individuen auf Teilhabe. Aufgabe der Gesellschaft ist es, in allen Lebensbereichen Strukturen zu schaffen, die es den Menschen ermöglichen, sich barrierefrei darin zu bewegen.

An der Carl-Sonnenschein Grundschule wird die Inklusion ebenfalls bisher wie folgt umgesetzt:

  • Es gibt einen Aufzug, damit Schülerinnen und Schüler, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind das Schulgebäude barrierefrei nutzen können. Zudem gibt es derzeit zwei Klassenräume, die mit einer speziellen Soundanlage sowie Handmikrofonen ausgestattet sind, damit Schülerinnen und Schüler mit Hörbeeinträchtigung ebenfalls uneingeschränkt am Unterricht teilnehmen können.
  • Zudem gibt es in dem neuen Teil des Erweiterungsgebäudes auf einigen Flurböden so genannte Bodenindikatoren, die als ein Blindenleitsystem angelegt wurden, damit auch Blinde sich in unserer Schule zurecht finden können.

Inklusion ist ein Schlüsselbegriff, der eine humane Gesellschaft kennzeichnet, die Verschiedenheit anerkennt und annimmt und auf einen gesamtgesellschaftlichen werteorientierten Grundkonsens zielt.

In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Normalform.

Die Begriffe „zielgleich“ und „zieldifferent“ sind aus schulrechtlicher sowie aus pädagogisch-praktischer Sicht relevant. Sie beziehen sich auf die Bildungsziele, die in den Lehrplänen (dort in Rahmenplänen für Fächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete) niedergelegt sind. Diese Bildungspläne gelten grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Bildungsgängen.

  • Zielgleiche Förderung

– das Ziel des Bildungsgangs kann nach Einschätzung der Schule (ggf. mit angemessenen Erleichterungen) erreicht werden

  • Zieldifferente
    Förderung

– die Beeinträchtigungen sind langfristig und schwerwiegend

– das Ziel des Bildungsgangs kann nach Einschätzung der Schule wahrscheinlich nicht erreicht werden.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung einer erfolgreich zusammenarbeitenden, inklusiven Schule stellt die Zusammensetzung und Kooperation des Schulpersonals dar. Eine inklusive Bildung benötigt eine konstruktive Zusammenarbeit von Regelschullehrkräften und weiteren Fachleuten, um mit der Vielfältigkeit der Aufgaben professionell und angemessen umgehen zu können.

  • Wenn zwei oder
    mehr Lehrkräfte zur gleichen Zeit dieselbe Lerngruppe mit vielfältigen
    methodisch-didaktischen Zugängen flexibel unterrichten, diesen Unterricht
    gemeinsam geplant haben und die Verantwortung gemeinsam tragen, spricht man von ,,Teamteaching “.
  • Eine solche Kooperation kann ein so genanntes „Lehrertandem“ sein, das zum Beispiel aus einem Regelschullehrer und einem Förderschullehrer besteht. Beide Lehrkräfte sind immer in Doppelbesetzung in einer Klasse und unterstützen sich bei der Arbeit im Unterricht und bei der inneren Differenzierung der Aufgaben.
  • Die jeweiligen
    Förderschullehrer müssen dabei immer für den passenden Förderschwerpunkt
    ausgebildet sein, damit sie die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
    angemessen unterrichten können.
  • Für die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören ist an unserer Schule derzeit eine Förderlehrkräfte unserer Schule und einzelnen Jahrgängen zugeordnet.